FAQs

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit HPV.

Bei akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen wie fieberhaften Infekten sollte generell nicht geimpft werden. Bei Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs darf ebenfalls nicht geimpft werden. Außerdem sollte man sich während einer Schwangerschaft nicht gegen HPV impfen lassen. Ähnliches gilt auch während der Stillzeit.
Wer an einem Thrombozytenmangel oder einer anderen Blutgerinnungsstörung leidet, sollte vor der Impfung seinen Arzt informieren. Denn wie bei allen anderen Injektionen in den Muskel könnte es zu Blutungen kommen.
Ob die Impfung bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem wie z.B. bei HIV-Infizierten oder Menschen nach Organtransplantationen ihre Schutzwirkung  ausreichend entwickelt, ist bisher nicht ausreichend untersucht.

Die aktuell auf dem Markt befindlichen Impfstoffe sind sicher und gut verträglich. Die häufigste beobachtete Nebenwirkung ist eine lokale Hautreaktion an der Einstichstelle, wie sie ganz allgemein auch von anderen Impfungen her bekannt ist. Außerdem können kurzzeitig Kopfschmerzen auftreten. Deutlich seltener können im Zusammenhang mit der Impfung über einen begrenzten Zeitraum hinaus Übelkeit, Schwindel, Fieber und Abgeschlagenheit auftreten.
Der Impfstoff selbst kann keine HPV Infektion auslösen, da er keine vollständigen Viren, sondern lediglich künstlich hergestellte Virushüllen enthält.

Da HP-Viren meist beim Geschlechtsverkehr übertragen werden, erhöht sich das Infektionsrisiko mit der Anzahl der sexuellen Kontakte und der Sexualpartner. Bekannte Risikofaktoren für eine HPV-Infektion sind weiterhin homosexuelle Sexualkontakte, praktizierter Oral- und Analverkehr sowie ein geschwächtes (HIV) oder unterdrücktes (Organtransplantationen) Immunsystem.
Auch frühe sexuelle Erstkontakte (unter 16 Jahren) erhöhen bei Ungeimpften das Risiko einer HPV Infektion. Mädchen sind dabei besonders gefährdet. Rauchen und bei Frauen Geburten in jungem Alter (unter 20 Jahren) und eine hohe Anzahl an natürlich geborenen Kindern sowie bestehende Infektionen des Genitalbereiches mit anderen Krankheitserregern wie Herpes-Viren oder Chlamydien sind weitere Risikofaktoren.

Theoretisch ja. Nämlich dann, wenn es bei einem innigen Kuss (Zungenkuss) zu Kontakt mit infizierten Schleimhautarealen im Mund-Rachen-Raum kommt. Praktisch ist dieser Übertragungsweg aber ohne Bedeutung. Bei einfachem Küssen, das heißt, wenn sich nur die Lippen berühren, ist keine Übertragung von HP-Viren möglich.

Auf keinen Fall! Denn bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung für Frauen ab dem Alter von 20 Jahren werden weitere Organe wie die Gebärmutter, Eierstöcke und die Brust untersucht. Außerdem kann trotz der Impfung eine Infektion mit einem nicht im Impfstoff enthaltenen HPV-Typ erfolgen. Und diese kann, wenn sie chronisch wird, in seltenen Fällen ebenfalls im Laufe der Zeit Gebärmutterhalskrebs entstehen lassen.
Dennoch wird die Möglichkeit der Diagnostik von HP-Viren in Kürze das Screening von Gebärmutterhalskrebs verändern. Frauen ab 35 Jahren soll statt der jährlichen Untersuchung eines Zellabstriches alle drei Jahre eine kombinierte Untersuchung aus einem Test auf genitale Infektionen mit HPV und der klassischen Zelluntersuchung angeboten werden. Sind keine HP-Viren nachweisbar, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zellen des Gebärmutterhalses innerhalb der nächsten drei Jahre zu Krebszellen oder deren Vorstufen entarten, quasi gleich Null. Damit kann die jährliche Zelluntersuchung in diesem Zeitraum entfallen.